Lesende Frau mit Katze auf einem Parkettboden

Vergütungsankauf

Warum?

Zwischen der Fälligkeit der Vergütung und der Gutschrift des Vergütungsbetrages kann - wie wir alle wissen - ein langer Zeitraum liegen. Diese ungewisse Zeitspanne kann planbar durch den Verkauf und die Abtretung der fälligen Vergütungsforderung spürbar verkürzt werden.

Der Verkauf der Vergütungsforderung ist eine moderne Alternative zum klassischen Bankenkredit. Im Gegensatz zum klassischen Bankenkredit benötigen Sie jedoch keine weiteren Sicherheiten. Es reicht ein Kauf- und Abtretungsvertrag, ohne Bonitätsprüfung.

Im Verkaufsfall erfolgt die Auszahlung unmittelbar nach Fälligkeit der Vergütung, in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen. Wann die Landeskasse auszahlt, spielt dann für Sie keine Rolle mehr!

Doch die Stärkung Ihrer Finanzkraft ist nur einer von vielen weiteren Vorteilen: Mit dem Forderungsverkauf verschaffen Sie sich Entlastung in der Buchhaltung insbesondere bei der Überwachung der Zahlungseingänge, die Zeit bindet.

Sie erhalten unmittelbar einen Gegenwert und Anerkennung für Ihre komplexen bereits zuvor über 3 Monate erbrachten Betreuerleistungen, was sich positiv auf Ihre Leistungsfähigkeit und Motivation auswirkt.

Grundlagen

vgl. Bundesgerichtshof Beschluss vom 19. Juni 2013, AZ XII ZB 357/11.

Rechtliche Einordnung

Der Forderungskauf (=Factoring) ist ein betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument zur Sicherung Ihrer Liquidität. Planbare Zahlungseingänge sorgen für Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit.

Rechtlich gesehen ist der Kauf einer Forderung ein Fall des Rechtskaufs (§ 453 I Alt. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist vom Verkäufer durch Abtretung der Forderung (Forderungsabtretung) zu erfüllen. Der Verkäufer haftet für rechtlichen Bestand der Forderung (Verität), nicht für Beitreibbarkeit (Bonität).

Wie funktioniert der Verkauf?

Schaubild Vergütungsankauf

Ablauf und Datenschutz

Es werden nur wenige Betreuungsdaten und Unterlagen vor dem Ankauf benötigt. Nur der separate Abtretungsvertrag wird wird gegenüber dem Betreuungsgericht offen gelegt.

Alle Betreuungsdaten werden nach den entsprechenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt.

Erfahrungen?

Seit geraumer Zeit kaufen wir Vergütungsforderungen in ganz Deutschland - u. a. in Berlin und im Saarland - auf und haben durchweg positive Rückmeldungen auch gerichtlicherseits erhalten.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger empfehlen die dauerhafte Vergütungsabtretung während des gesamtes Betreuungsverfahrens.

Testen Sie uns unverbindlich! Wir kaufen auch einzelne Vergütungsforderungen an!