Computer und Uhr

Abrechnungsservice

Wir entlasten Sie in dem Bereich der Fertigung der Vergütungsanträge und fristgemäßen Einreichung unter Beachtung der Ausschlussfristen der §§ 1908i, 1836 I S.3 BGB i.V.m. § 2 VBVG und Überwachung der Zahlungseingänge. Ergänzend erhalten Sie monatlich ein umfassendes Reporting mit den relevanten Zahlungen zur Ihren Vergütungseinnahmen und Liquiditätssituation. Ein weiterer Beitrag zu Ihrer Liquiditätssicherung.

Unser Rundumservice! Sie entledigen sich gänzlich der Bürokratie.