Abrechnungsservice
Wir entlasten Sie in dem Bereich der Fertigung der Vergütungsanträge und fristgemäßen Einreichung unter Beachtung der Ausschlussfristen der §§ 1908i, 1836 I S.3 BGB i.V.m. § 2 VBVG und Überwachung der Zahlungseingänge. Ergänzend erhalten Sie monatlich ein umfassendes Reporting mit den relevanten Zahlungen zur Ihren Vergütungseinnahmen und Liquiditätssituation. Ein weiterer Beitrag zu Ihrer Liquiditätssicherung.